Folgend erhalten Sie eine Übersicht unserer Pflichten als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Sind verpflichtet die Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen durchführen zu lassen.
Grundlage ist der, bei der Feuerstättenschau ausgestellte Feuerstättenbescheid nach Kehr- und Überprüfungsordnung.
Er regelt auch welche Verfahren bei Durchführung der Arbeiten angewendet werden dürfen und sollten.
Alle 3 Jahre komme ich als der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" persönlich zur Feuerstättenschau in Ihr Wohngebäude, dabei werden neben Ihren Adressdaten, aktuelle Überprüfungen nach EnEV, oder 1. BImSchV überprüft.
Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschliesslich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz und Ihrer Sicherheit.
Nach erfogter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid aus dem Sie ersehen können, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten in welchem Zeitraum an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind.
Abnahmen werden nach Landesrecht in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt!