Folgend erhalten Sie eine Übersicht zu unseren Leistungen Energieberatung / Umwelt.
Arbeitet Ihre Lüftung noch wie gewohnt?
Wir messen den Luftdurchsatz und inspizieren Ab- und Zuluftleitungen auf Verschmutzungen.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.
Die Energieausweispflicht gilt seit dem 1. Juli für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 und ab dem 1. Januar 2009 für alle später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Die Preise für die Erstellung von Energieausweisen erhalten Sie auf Anfrage.
Gelisteter Experte für Gebäude - Energieberatung bei der Deutsche Energie-Agentur (dena)
Der neue Energiepass sollte Hauskäufern und Mietern zeigen, wie effizient eine Immobilie Energie verbraucht und wie hoch zukünftige Energierechnungen ausfallen. Doch der Energieausweis nach Verbrauch bringt wenig, so die Verbraucherschützer.
Eine Rußschicht von 1mm Stärke an den rauchgasseitigen Wandungen des Wärmetauschers vermindert
die Heizleistung der Feuerstätte um mind. 5 %.
Meine Empfehlung: Regelmäßiges reinigen der Feuerstätten vom Fachmann - mindestens einmal jährich -
Aktuelle Heizölrechner finden Sie unterwww.heizoelboerse.de
Die Preise werden täglich mehrmals automatisch aktualisiert!
Der Heizspiegel von co2online finden Sie unter www.heizspiegel.de