Folgend erhalten Sie eine Übersicht zu unseren Leistungen Brandschutz / Sicherheit.
Wir Prüfen - Kehren - und Reinigen für Sie nach der Bundes-KÜO regelmäßig
Für eine saubere Umwelt - zur Reduzierung der Heizkosten
nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) die Abgase von Öl - und Gasheizungen auf
Die Erste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) regelt, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Holz-, Pellet- und Kohleheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Sie beschreibt unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage vom Kaminkehrer aus Umweltschutzgründen betreut (gemessen) wird. Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Pellets und Kohle, die nicht nur vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden, misst der Kaminkehrer daher regelmässig Staubemissionen und den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt in den Abgasen. Beide sind in größeren Konzentrationen schädlich für Umwelt und Gesundheit.
Um umweltfreundlich und wirtschaftlich mit Holz zu heizen, sollte der Brennstoff möglichst trocken sein. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil auf 15 - 20 %. Dies dauert, je nach Holzart, ca 1 - 2 Jahre. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es vor Regen und Schnee schützen. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Brennverhalten. Wenn Sie jedoch wissen wollen, wie hoch der Wasseranteil in Ihrem Brenholz ist, prüfen wir das gerne für Sie.
1. Schadstellenanalyse
Einblick in Abgasleitungen und defekte oder verschmutzte Luftleitungen.
2. Gebäudediagnostik
Mängelerkennung in Kanälen und Schornsteinen, Schächten, Zwischenwänden und Decken sowie Hohlräumen.
3. Ortung von Verschlüssen in Wänden, Drainagerohren oder Kaminen
Durch Ortungsgerät.
Gefährliche Brandgase sind bei 80 Prozent der Brandopfer die Todesursache. Vor allem bei kleinen und mittleren Bränden im Wohn- und Schlafbereich breitet sich der Rauch schnell und unvorhersehbar aus; bereits wenige Atemzüge können tödlich sein.
Deshalb wurden Richtlinien geschaffen, die diese Gefahr durch die Verwendung von Rauchwarnmeldern reduzieren sollen.
In Bayern besteht eine Rauchwarnmelderpflicht, die seit 01.01.2018 für alle Wohnungen verbindlich ist. In Neubauten gilt diese Bestimmung bereits seit 1.1.2013!
Planung und Einbau: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, ist mindestens je ein Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke anzubringen. Für Räume mit größeren Höhen, Schrägen und zuggefährdeter Umgebung (z.B. Treppenhäusern) ist der richtig ausgewählte Montageort sehr wichtig.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft liegt bei den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, es ist eine Übernahme der Verpflichtung durch den Eigentümer vereinbart. Bei Neubauten ist der Bauherr verantwortlich.
Um Ihnen in Bezug auf Rauchwarnmelder die Planung, Montage und Wartung zu erleichtern, kann ich als Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 gerne auf Wunsch meine Unterstützung anbieten. Wir beraten Sie, führen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Geräte und montieren diese nach Ihren Anforderungen.