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Pflichten des bevollmächtigten BKM

Ihr Servicepartner für Brandschutz, Sicherheit, Umwelt und Beratung

Folgend erhalten Sie eine Übersicht unserer Pflichten als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Pflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers laut Schf-HWG

  • §13 Kontrolle der Eigentümerpflichten nach §1 Abs. 1 und 2 und Führung der Kehrbücher
  • §14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids
  • §15 Anlassbezogene Überprüfungen bei unmittelbarer Gefahr und Schädigung der Umwelt

Pflichten der Hauseigentümer Eigentümerpflichten nach Schf-HWG §1

Sind verpflichtet die Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen durchführen zu lassen.
Grundlage ist der, bei der Feuerstättenschau ausgestellte Feuerstättenbescheid nach Kehr- und Überprüfungsordnung.
Er regelt auch welche Verfahren bei Durchführung der Arbeiten angewendet werden dürfen und sollten.

Bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid Vorbeugender Brandschutz für Ihre Sicherheit

Alle 3 Jahre komme ich als der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" persönlich zur Feuerstättenschau in Ihr Wohngebäude, dabei werden neben Ihren Adressdaten, aktuelle Überprüfungen nach EnEV, oder 1. BImSchV überprüft.

  • Kaminverlauf durch die Wohnungen und Zimmer
  • Ofenanschlüsse, Rohrbüchsen und Abstände zum Kamin
  • Ihr Nutzer- und Heizverhalten
  • Holzofenberatung, Holzlagerung, Holzfeuchte und Brennstoffeigung
  • Dunstabzug oder kontrollierte Wohnraumlüftung und die erforderlichen Schutzmassnahmen

Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschliesslich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz und Ihrer Sicherheit.

Nach erfogter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid aus dem Sie ersehen können, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten in welchem Zeitraum an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind.

Abnahmen nach Landesrecht Hilft Baumängel vermeiden, lässt Feuerstätten funktionieren!

Abnahmen werden nach Landesrecht in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt!

  • Kamine und Abgasanlagen in Alt - und Neubauten,
  • Aufstellräume von Feuerstätten,
  • Bearbeiten von Gasanträgen,
  • Ausstellen von Bescheinigungen!